Sprechzeiten:
Allgemeinärztlich:
Mo-Fr 9-11 und 16-18Uhr außer MiNachmittag. FrNachmittag 15-17Uhr. Samstag
10-11,30Uhr nach Vereinbarung.
Psychotherapie
:
Während der o.a. Zeiten: Täglich offene Sprechstunde
f. Erstgespräch und Krisenambulanz - Feste Terminvereinbarung täglich für 11Uhr, 12Uhr, 18Uhr und
19Uhr möglich. - Gruppentherapie: Dienstags: 19,30Uhr und
nach Vereinbarung.
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"Besondere Therapieformen"
"Paartherapie
- "Familientherapie"
Suggestive
Psychotherapie
: Hypnose
- " Hypnoanalyse" - Nichtraucherhypnose - Gewichtshypnose,
Erarbeitung suggestive Zielvision - Hypnose in bes.
Anliegen-
Kognitive, Systemische und Paradoxe Psychotherapie -
Entspannungsverfahren, "Körperorientierte" Therapieverfahren - Lichttherapie,
Psych. Testverfahren, Intelligenztests
Multimediales "Kreatego - Tonbildstudio"
- "Biofeedback" - Erarbeitung
persönliches Therapie- Anliegen
Suchtbehandlung, z B nach Führerscheinentzug Therapie als Gerichtsauflage
"Flugangsttherapie":
Flugangstbehandlung mit begleitetem Erstflug
Flugangstseminar "Simulator" - Training
Multimediales Therapiestudio:
Psychosomatische Übungsbehandlung bei funktionellen Atemwegserkrankungen,
M. Crohn, Colitis ulzerosa, Asthma, Rheuma, Juckreizerkrankungen, Hautausschlag,
Essstörungen, (Bulimie, Anorexie) Dysmorphobie; -
"Singletherapie" -
Partnerprofilberatung - Trennungsverarbeitung Burnout-Syndrom
: Depressionsmanagement. "Scheidungstherapie"
Trauerarbeit, Selbstwertstabilisierung
"Filmtherapie" Musiktherapie, Expressive Therapie - Urschrei - Psychotherapeutische Lebensbilanzstellung
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Ob
und in welchem Maße eines der zahlreichen Psychotherapie-
Verfahren sinnvoll für Sie angewendet werden kann, ist im Einzelfall mit der Krankenkasse und dem
zuständigen privaten Leistungsträger zu klären. Die
gesetzliche Krankenkassen darf die Kosten für unwirtschaftliche,
unwirksame oder wissenschaftlich nicht anerkannte
Psychotherapieverfahren nicht übernehmen.
In
den "Psychotherapie-Richtlinien" ist die
Leistungs- und Antragspflicht für solche
Psychotherapieleistungen geregelt, die von den
"gesetzlichen Krankenkassen" vollständig übernommen
und erstattet werden.
Hierüber informiert Sie die
Zentrale Informationsbörse
Psychotherapie ( ZIP)
Ihrer Kassenärztlichen
Vereinigung,
Ihr Arzt/Therapeut sowie die zuständige gesetzliche oder private Krankenkasse.
Zu den klassisch "wissenschaftlich anerkannten Verfahren" zählen
beispielsweise
Psychoanalytische
Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und
Verhaltenstherapie.
Diese Verfahren sind in
der Bundesrepublik von allen Krankenkassen anerkannt und werden
dem Patienten/Klienten vollständig erstattet, wenn sie von einem
Arzt oder gesetzlich anerkannten Psychotherapeuten/Psychologen
nach entsprechendem Antrag durchgeführt werden. -
Wenn der Arzt/Therapeut bis zu fünf Probesitzungen für nötig
hält, so sind diese grundsätzlich finanziell abgesichert, auch
wenn dann anschließend kein Antrag auf Psychotherapie mehr
erforderlich wird.
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Individuelle
Gesundheitsleistungen ( " IGEL-Leistungen" ) bedürfen
für Kassenpatienten einer besonderen Zusatzvereinbarung mit dem
Arzt ( "Abdingung" ) und müssen von der
gesetzlichen Krankenkasse n i c h t übernommen
werden.
Information
- Kontakt
( Sekretariat: Andrea
Schaper)